Mitgliedschaft

Laut §3 der Satzung kann jede Person, die den Vereinszweck unterstützt Mitglied des Vereins werden.
Es gibt aktive Mitglieder, Förder- und Ehrenmitglieder. Aktive Mitglieder beteiligen sich regelmäßig an den Aktivitäten des Vereins.
Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme als Fördermitglied entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift enthalten. Bei Minderjährigen ist eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen.
Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstandes, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
Über den Antrag von Fördermitgliedern auf Aufnahme als aktive Mitglieder und die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.

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